Glossary entry

German term or phrase:

n.v.Z.

German answer:

nicht verifizierter Zivilstand

Added to glossary by Vera H.
Jul 27, 2020 22:20
3 yrs ago
48 viewers *
German term

n.v.Z.

German Other Certificates, Diplomas, Licenses, CVs Wegzugsmeldung
Eintrag in der Wegzugsmeldung (Schweiz) einer Person aus China
Zivilstand: ledig (n.v.Z.)

Könnte es evtl. 'nicht vorhandener bzw. veröffentlichter Zivilstand' sein?

Danke euch im Voraus!
Change log

Jul 28, 2020 14:31: Andrea Capuselli changed "Level" from "Non-PRO" to "PRO"

Jul 29, 2020 09:18: Thomas Pfann changed "Language pair" from "German to English" to "German"

Discussion

Teangacha (X) Jul 28, 2020:
@ Alison Please post this as an answer. I will agree with it.// Just saw Vera's comment. You won't need my agree, but I will give it anyway!!! Really good research. Well done!
Vera H. (asker) Jul 28, 2020:
@ Alison Du scheinst den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben! Bitte trage es doch als Antwort ein - du hast dir die Kudoz-Punkte mit deiner guten Recherche verdient!
Alison MacG Jul 28, 2020:
Cont. Da für ausländische Personen, die noch kein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten und deshalb nicht in Infostar registriert sind, weder Elternnamen noch Zivilstand bescheinigt werden dürfen, ist zwingend das separate Formular im Kapitel 10 zu verwenden. Dieses wurde nach Prüfung durch den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung als verbindlich erklärt. In der Praxis zeigt sich, dass es Umstände gibt, in denen die ausländische Person keine Möglichkeit hat, sich den Zivilstand von einer Behörde bescheinigen zu lassen. Es liegt im Ermessen des Einwohnerdienstes, in diesen Ausnahmefällen trotzdem eine Hauptwohnsitzbescheinigung mit Zivilstand auszustellen. Es muss jedoch zwingend vermerkt werden, dass der Zivilstand nicht verifiziert ist.
http://vae.gemeinden-ag.ch/page/111/news/1489/newsarchive/1
Alison MacG Jul 28, 2020:
Another idea - nicht verifizierter Zivilstand A couple of links

Bei ausländischen Staatsangehörigen, die seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind, ist vor allem jedoch die Bestätigung der „Ledigkeit“ problematisch, alle anderen Zivilstände können mittels Urkunden oder Gerichtsurteilen grundsätzlich belegt werden. Kann der Zivilstand „ledig“ vom Heimatstaat nicht amtlich bestätigt werden, wird ausnahmsweise ein entsprechender zusätzlicher Vermerk auf der Bescheinigung gemacht wie beispielsweise
- Person ist im Einwohnerregister als ledig eingetragen;
oder
- Zivilstand „ledig“ nicht verifiziert.
https://www.vgso.ch/fileadmin/Inhalte/VGSO/FSE-Infos/FE-Info...

(Another to follow)
Teangacha (X) Jul 28, 2020:
Just a guess:

'Nie verheiratet Zivilstand.'

https://de.wikipedia.org/wiki/Ledig

Although verheiratet is normally VH.

Vera H. (asker) Jul 28, 2020:
Leider gibt es nicht mehr Kontext Es ist die Abmeldung (Wegzugsmeldung, wie es die Schweizer nennen) vom Einwohnerdienst Bern. Das Formular enthält die Personalien der Person (Name, Geburtsdatum und -ort, sowie 'Zivilstand'). Danach kommen Konfession und Namen der Eltern. Das war´s auch schon.
David Hollywood Jul 28, 2020:
etwas mehr Zusammenhang wäre angebracht...
David Hollywood Jul 28, 2020:
this is definitely not in the non-pro category and some more context would be very helpful

Responses

+3
18 hrs
Selected

nicht verifizierter Zivilstand

See discussion - with thanks to Irene and Vera!

Bei ausländischen Staatsangehörigen, die seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind, ist vor allem jedoch die Bestätigung der „Ledigkeit“ problematisch, alle anderen Zivilstände können mittels Urkunden oder Gerichtsurteilen grundsätzlich belegt werden. Kann der Zivilstand „ledig“ vom Heimatstaat nicht amtlich bestätigt werden, wird ausnahmsweise ein entsprechender zusätzlicher Vermerk auf der Bescheinigung gemacht wie beispielsweise
- Person ist im Einwohnerregister als ledig eingetragen;
oder
- Zivilstand „ledig“ nicht verifiziert.
https://www.vgso.ch/fileadmin/Inhalte/VGSO/FSE-Infos/FE-Info...

Da für ausländische Personen, die noch kein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten und deshalb nicht in Infostar registriert sind, weder Elternnamen noch Zivilstand bescheinigt werden dürfen, ist zwingend das separate Formular im Kapitel 10 zu verwenden. Dieses wurde nach Prüfung durch den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung als verbindlich erklärt. In der Praxis zeigt sich, dass es Umstände gibt, in denen die ausländische Person keine Möglichkeit hat, sich den Zivilstand von einer Behörde bescheinigen zu lassen. Es liegt im Ermessen des Einwohnerdienstes, in diesen Ausnahmefällen trotzdem eine Hauptwohnsitzbescheinigung mit Zivilstand auszustellen. Es muss jedoch zwingend vermerkt werden, dass der Zivilstand nicht verifiziert ist.
http://vae.gemeinden-ag.ch/page/111/news/1489/newsarchive/1
Peer comment(s):

agree Teangacha (X)
1 min
Thanks again!
agree Chris Pr
2 hrs
Thanks, Chris
agree Thomas Pfann : Excellent.
6 hrs
Thanks, Thomas
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Thanks again, Alison for your excellent research on this. Just in time to meet my deadline!"
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